Kontakt
Sven Hülsebus
Heilpraktiker für Psychotherapie
Altmarkt 21 (Altes Stadthaus)
03046 Cottbus
Telefon: 0160 949 37 602
Termine
.. am Telefon
Durch einen Anruf stören Sie mich nie, da während der Gespräche ein Anrufbeantworter läuft. Sprechen Sie bitte einfach Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihren Wunsch auf das Band. Sagen Sie mir auch, wann Sie am Besten erreichbar sind. Ich rufe Sie gerne zurück.
.. mit einer E-Mail
Oder schreiben Sie mir einfach eine E-Mail.
Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Anfragen ausschließlich
der Kontaktaufnahme dienen. Ich führe keine Beratung per E-Mail durch.
In dringenden Fällen finden Sie unter
Verweise
Kontaktadressen, an die Sie sich gerne wenden können.
Konditionen
Ich mache meine Termine ausschließlich nach Vereinbarung:
als Heilpraktiker für Psychotherapie führe ich eine »Bestell-Praxis«,
ich plane also eine individuelle Zeitspanne für Sie ein.
So entstehen für Sie keine Wartezeiten. Unsere Termine sind nach Ihrer
Anmeldung für Sie und mich verbindlich.
Dabei stelle ich mich gerne auf Ihre Bedürfnisse ein, und
biete auch Frühsprechstunden und eine Abendsprechstunde an.
Ich kann allerdings nicht, wie bei einer »Wartezimmer-Praxis« üblich,
bei Terminausfall einfach den nächsten Klienten behandeln.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass eventuelle Terminverschiebungen oder
Absagen 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin erfolgen sollten, damit
ich diesen Zeitraum erneut anbieten kann.
Termine, die nicht zwei Werktage vorher abgesagt wurden, stelle ich mit dem
Honorar für eine Stunde,
also mit 60,- € in Rechnung.
Anfahrt
Sie finden meine Praxis im Alten Stadthaus, Altmarkt 21, im ersten Stockwerk.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Sie am Besten bis zur Haltestelle »Altmarkt«, dazu nehmen Sie die Straßenbahn Linie 2 oder den Bus Linie 5N oder EV5
Honorar
Bei der Preisfindung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85).
- Eine Einzelsitzung á 50 Minuten berechne ich mit 60,- €
- Für eine Paarberatung haben sich Einheiten von 90 Minuten bewährt, die ich entsprechend mit 90,- € berechne
- Im Bedarfsfall biete ich Hausbesuche an. Für das Erstgespräch erhebe ich in diesem Fall eine Fahrtkostenpauschale von 10 €, weitere Fahrtkosten sprechen wir ab.
Mein Honorar ist direkt im Anschluss an eine Sitzung fällig. Sie erhalten,
wenn Sie möchten, eine Barquittung.
Sollten Sie sich in einer finanziell besonders schwierigen Lage befinden, oder
zum Beispiel ALG 2 beziehen,
können wir uns individuell auf Konditionen einigen, die für
Sie machbar sind. Beispielsweise wäre eine Ratenzahlung möglich.
Bitte Sprechen Sie mich an.
Kostenerstattung für Psychotherapie bei den Krankenkassen
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie:
- Sie sind privat versichert oder haben eine private Zusatzversicherung, die nicht ausschließlich die Anwendung von Richtlinienverfahren, sondern auch die von mir eingesetzten Methoden aus der humanistischen Psychotherapie erstattet
- bei Ihnen liegt eine nach ICD 10 definierbare sogenannte »Störung mit Krankheitswert« vor
Diese Voraussetzungen sind normalerweise nicht erfüllt - und selbst, wären sie es, müssten Sie zusätzlich auf die höchste Zahl der Therapiestunden, die pro Jahr oder insgesamt genehmigt werden, auf eventuelle Sperrfristen, sowie auf eine eventuelle Änderung Ihrer Beiträge durch Inanspruchnahme von Psychotherapie achten.
Kurz: Sitzungen bei mir zahlen Sie selbst und stehen sich damit in der Regel auch besser.
Vorteile für Sie als Selbstzahler/In in einer Privatpraxis
- Sie kommen schneller dran: die Wartezeit auf ein Erstgespräch und einen Therapieplatz ist oft kürzer als bei kassenzugelassenen Therapeuten.
- Sie sind Selbstbestimmt, und nicht von Kassenregelungen abhängig: Sie bekommen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie und damit genau die Hilfe, die Sie brauchen, denn ich bin in der Wahl meiner Methoden nicht auf die Richtlinienverfahren beschränkt.
- Sie sind unabhängig im Zeitrahmen: wir können uns also die Zeit nehmen, die Sie brauchen.
- Sie genießen absolute Vertraulichkeit: ich unterliege als Heilpraktiker (Psychotherapie) der Schweigepflicht und gebe keinerlei Berichte oder sonstige Informationen über Diagnosen oder den Therapieverlauf an eine Krankenkasse, den Arbeitgeber oder andere Dritte weiter.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen
nicht erstattet werden, können als »Außergewöhnliche
Belastungen«
(§ 33 EStG)
begrenzt steuerlich absetzbar sein.
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass das auch für
die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.
(Az: 3 K 2845/02 E)
Das Finanzamt kann allerdings ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches
Attest verlangen, und dafür muss eine nach
ICD 10 definierbare sogenannte »Störung
mit Krankheitswert« vorliegen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.